19.10.2011

Koalition lässt Liquidität bei Mittelständlern

Der Vorsitzende der Mittelstands-Union der CSU (MU), Hans Michelbach, lobt die christlich-liberale Koalition für die heute im Finanzausschuss beschlossene dauerhafte Fortführung der erhöhten Ist-Versteuerungsgrenze von 500 000€ bei der Umsatzsteuer: "Durch diese Maßnahme verhindern wir, dass unseren Unternehmen Liquidität entzogen wird. Insbesondere die kleinen und mittleren Unternehmen sind auf ausreichende Liquidität angewiesen. Damit wird eine weitere Forderung der MU in Berlin umgesetzt!" "Gerade für junge Unternehmen ist ein Abführen der Umsatzsteuer vor Erhalt der Kundenzahlung oftmals überaus schwierig. Hier setzt die Koalition ein wichtiges Zeichen für die Gründer in unserem Land", sagte der Vorsitzende und Obmann der CDU/CSU-Fraktion im Bundestagsfinanzausschuss. Das Gesetz ist auch im Bundesrat zustimmungspflichtig. "Wir gehen davon aus, dass SPD und Grüne ihrer Verantwortung gerecht werden. Wenn sie dort wieder blockieren, wie bei den Steuervereinfachungsgesetzen, dann versündigen sie sich am Wirtschaftsstandort Deutschland", warnte Michelbach eindringlich.

Grauer Kapitalmarkt

Als weiteres Thema beschäftigte sich heute der Finanzausschuss mit der Regulierung des grauen Kapitalmarktes. "Das Gesetz ist ein riesiger Schritt beim finanziellen Verbraucherschutz. Die Bundesregierung schließt endlich die Lücke und sorgt jetzt bei allen Finanzmarktprodukten und Finanzmarktakteuren für ein gleiches Verbraucherschutzniveau", erklärte Michelbach. Erstmals werden die sogenannten "freien" Vermittler einer flächendeckenden Aufsicht unterworfen. Michelbach erläuterte hierzu: "Es tut gut zu wissen, dass diese Vermittler in Zukunft durch eine entsprechende Prüfung oder eine gleichgestellte Berufsqualifikation ihre Sachkenntnis unter Beweis stellen müssen. Das stärkt das Vertrauen der Verbraucher in den Kapitalanlagebereich."

Vermittlungsprovisionen der privaten Kranken- und Lebensversicherung

Als drittes brachte die schwarz-gelbe Koalition heute die Begrenzung der Vermittlungsprovisionen der privaten Kranken- und Lebensversicherung auf den Weg. "Zukünftig dürfen Versicherungsunternehmen ihren Versicherungsvermittlern für den Abschluss dieser Versicherungen nicht mehr als neun Monatsbeiträge Provision zahlen. Das nimmt den Vermittlern den Reiz, sich allein wegen hoher Provisionen die Kunden abzujagen. Mit dem Gesetz schützen wir die Verbraucher", sagte Michelbach abschließend.